Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung) regelt die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Es sind insbesondere solche Stoffe, die bestimmte gefährdende Eigenschaften, wie z. B. entzündbar, toxisch, ätzend, krebserzeugend, etc., besitzen oder diese freisetzen können. Am 05.12.2024 trat die neue Gefahrstoffverordnung in Kraft.